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Schadenersatzpflicht bei Hunden ohne Leine!

Wussten Sie, dass Sie für Schadenersatz verantwortlich gemacht werden können, wenn Sie mit Ihrem Hund ohne Leine spazieren gehen und Ihr Hund jemanden verletzt?

Beispiel:

Ein nicht angeleinter Hund sprang auf einen anderen Hund zu. Er gehorchte zwar aufs Wort, als der Halter ihn rief, doch brachte er die Halterin des angeleinten Hundes zu Fall, die sich erheblich verletzte und danach Schaden-Ersatz und Schmerzensgeld forderte. Sie selbst traf keine Schuld, jedoch die des freilaufenden Hundes, da hiervon die größere Gefahr ausging.

Der klassische Fall für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, die hier aber nicht abgeschlossen war.

Der Geschädigten steht eine volle Regulierung des Schadens zu und obendrein noch Schmerzensgeld. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit Urteil vom 16.04.2002

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